Elektrogesetz

Informationspflichten nach § 18 Abs. 2 Elektrogesetz:
 
Entsorgung von Altgeräten:
Altgeräte müssen einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden (i. d. R. örtl. Wertstoffhof). Altbatterien und Altakkumaltoren sind grundsätzlich vor der Abgabe der Geräte von diesen zu trennen.
 
Rückgabe von Altgeräten:
Verkauf eines gleichartigen Geräts (1:1 Rücknahme): Beim Kauf eines Geräts mit einer Größe über 25 cm besteht die Möglichkeit der kostenfreien Rücknahme eines gleichartigen Altgeräts in unseren Filialen. Im Falle eines Erwerbs nach Fernabsatz trägt die Versandkosten für den Versand des Altgeräts der Verkäufer.
Kleingeräte mit einer Größe unter 25 cm (0:1 Rücknahme): Kleingeräte unter einer Größe von 25 cm können kostenfrei, ohne den Kauf von Neuware in unseren Filialen abgegeben werden. Die Anzahl ist hierbei auf fünf Stück pro Geräteart begrenzt. Versandkosten bei Zusendung sind durch den Verbraucher zu tragen.
 
Personenbezogene Daten auf Altgeräten:
Eventuell auf Altgeräten enthaltene personenbezogene Daten sind vor Abgabe des Geräts durch den Nutzer vollständig zu vernichten. Die Nutzer handeln in diesem Fall in voller Eigenverantwortung. Wir übernehmen keine Verantwortung für eventuelle Schäden durch zuwiderhandeln.
 
Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG (Mülltonnensymbol):
Dieses Symbol weist darauf hin, dass das gekennzeichnete Gerät nicht im Hausmüll zu entsorgen ist, sondern getrennt gesammelt werden muss.